Interesse?
Melden Sie sich gern telefonisch 0159 01237512
oder per Mail bei Julia Rosenbaum
(Studienkoordinatorin Forschungsprojekt VIP-VR)
Die MEU führt aktuell in Kooperation mit dem MAPP-Institut das von der AOK finanzierte Forschungsprojekt Videobasierte ambulante Psychotherapie in der psychotherapeutischen Versorgung – der Einsatz von Virtual Reality durch. Dabei soll eine zertifizierte Virtual Reality Software für die Exposition zur Behandlung von Angststörungen eingesetzt werden. Die Virtual Reality soll innerhalb einer Kurzzeittherapie in der Regelversorgung zur Behandlung von Erwachsenen mit folgenden Störungen eingesetzt werden:
Im Rahmen unserer wissenschaftlichen Studie sollen Patient*innen und PiAs zu ihren Erfahrungen mit der VR-gestützten Therapie befragt werden.
Die VIP-VR-Studie untersucht die Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Virtual-Reality-Expositionstherapie (VRET) in einem ambulanten psychotherapeutischen Setting in Deutschland. Wir kombinieren quantitative Umfragen und qualitative Interviews durchgeführt mit Psychotherapeut*innen und Patient*innen, um Erkenntnisse über die Machbarkeit, Akzeptanz und Effektivität von VRET zu gewinnen.
Die Ergebnisse werden dazu beitragen, relevante Faktoren und Empfehlungen für die Integration von VR in die klinische Praxis zu identifizieren. Zudem werden die wahrgenommenen Vor- und Nachteile des Einsatzes von VR für Therapeut*innen und Patient*innen beleuchtet. Die VIP-VR-Studie ist ein wichtiger Schritt in der Erforschung und Implementierung von innovativen Psychotherapieansätzen unter Verwendung von Virtual Reality.
Was muss ich tun, um Studientherapeut*in im VR-Projekt zu werden?
Melden Sie sich per Mail bei Studienkoordinatorin Julia Rosenbaum. Bevor Sie als VR-PiA starten können, müssen Sie den kostenfreien VR-Workshop absolvieren. Dieser besteht aus zwei Teilen:
Wir bieten regelmäßig Workshop-Termine an. Anmeldung bitte über j.rosenbaum@meu.de
Kann ich Studientherapeut*in werden, wenn ich meine PA in einer Lehrpraxis absolviere?
Die Virtual Reality-Software und -Hardware steht im MAPP-Institut in der Klausenerstraße 12 in Magdeburg zur Verfügung und muss dort genutzt werden. Wenn Sie die PA in einer Lehrpraxis in der Nähe absolvieren, besteht die Möglichkeit, einzelne Patient*innen im Rahmen der VR-Therapiestudie in der MAPP-Ambulanz zu behandeln. Die Details können individuell besprochen werden.
Welchen zusätzlichen Aufwand habe ich als Studientherapeut*in?
Als zusätzliche Aufgaben kommen auf Sie zu:
Außerdem müssen Fragebögen vor und nach Therapiebeginn sowie nach einer Virtual Reality Sitzung an die Patient*innen verteilt werden. Für das Einsammeln und Auswerten ist die Studienkoordination zuständig. In der Schulung bekommen Sie eine Einführung in die Studienunterlagen. Außerdem erhalten Sie für jede/n Patient*in einen übersichtlichen Studienordner mit den erforderlichen Unterlagen.
Wie viele Patient*innen darf ich im Rahmen des Projekts nehmen?
Sie können bis zu vier Patient*innen im Rahmen der Virtual Reality Studie übernehmen. Sie sollen während Ihrer PA auch noch andere Störungsbilder kennenlernen, deswegen dieses Maximum. Wir empfehlen, mindestens zwei Patient*innen im Rahmen der Studie zu übernehmen.
Darf nur eine KZT I gemacht werden?
Die Studie soll sich zunächst auf Kurzzeittherapien (jeweils 12 Sitzungen) beschränken, damit die Laufzeit der Studie nicht allzu lang ist. Und natürlich auch, um zu schauen, ob die Durchführung von Exposition mittels Virtual Reality innerhalb einer Kurzzeittherapie machbar ist. Das heißt aber nicht, dass nach der KZT I (12 Sitzungen) Schluss sein muss mit der Behandlung. Sie können danach anschließend weitere Sitzungen durchführen (z.B. eine KZT II anzeigen oder LZT beantragen). Dies würde dann im Rahmen der PA erfasst werden, jedoch nicht weiter von der Studie begleitet werden. Wichtig ist nur, dass zunächst die KZT I angezeigt wird.
Wie genau sieht die VR-Therapie aus? Wie hoch muss der VR-Anteil sein?
Sie erhalten von uns ein Behandlungsmanual zur Orientierung und Strukturierung der zwölf Sitzungen an die Hand. Die Anteile der Virtual Reality-Exposition sind in dieses Behandlungsmanual eingebettet. Darin werden Virtual Reality-Expositionen in den Sitzungen sechs bis zehn empfohlen. Bei Indikation sollte mindestens eine Virtual Reality-Exposition durchgeführt werden. Der positive Nebeneffekt ist zudem, dass Sie anhand des Manuals lernen, wie man schnell eine Exposition in eine Therapie integriert. Leider wird im Normalfall oft zu lange gewartet, bis eine Exposition durchgeführt wird.
Können Expositionen in-vivo und VR-Expositionen kombiniert werden?
Ja, die Virtual Reality lässt sich im Rahmen einer graduierten Konfrontation optimal einsetzen und stellt eine exzellente Vorstufe für die Konfrontation in-vivo dar. Bei Indikation soll im Rahmen der Studie mindestens eine Virtual-Reality Exposition durchgeführt werden.
Wie ist die Supervision geregelt?
Die Supervision verläuft so, wie sonst auch im Rahmen Ihrer PA. Sie suchen sich also entsprechend Supervisor*innen. Es gibt einen kleinen Pool an Supervisor*innen, die bereit sind, die Supervision innerhalb des Projekts zu übernehmen. Dies wird aber immer individuell mit den PiAs besprochen und es werden keine Supervisor*innen fest vorgegeben. Falls die PiAs bei anderen die Supervision machen wollen, kontaktieren wir die Supervisor*innen vorher und informieren diese zum Projekt. Prinzipiell können die Therapiesitzungen im Rahmen des Projekts sowohl in Einzel- als auch in Gruppensupervision supervidiert werden.
Wo führe ich die VR-Therapie durch? Wie ist die Benutzung der Technik organisiert?
Die Virtual Reality-Software und -Hardware ist in einem Behandlungsraum in der Klausenerstraße 12 in Magdeburg installiert. Dieser Behandlungsraum soll für die Virtual Reality-Therapie genutzt werden. Eine Abstimmung mit den anderen Studientherapeut*innen ist erforderlich. Da es sich dabei um ca. acht Therapeut*innen handelt, ist das gut machbar.
Was ist, wenn ich nach Start der Therapie merke, dass die VR-Therapie ungeeignet ist?
Die Patient*innen durchlaufen ein dreistufiges Screening für die Studie (Patient*innentelefon, erste Sprechstunde mit Approbierten, weitere Sprechstunden mit PiA zur SCID-Durchführung). Am Anfang wird somit detailliert abgeklärt, ob die Studienteilnahme angemessen und die Virtual Reality-Therapie geeignet ist. Dennoch kann sich im Verlauf der Therapie rausstellen, dass die Virtual Reality-Exposition aus unterschiedlichen Gründen, trotzdem nicht indiziert ist. Das sollte natürlich gut abgewogen und in der Supervision besprochen werden. Es gibt prinzipiell keinen „Zwang“ die VR-Therapie dann weiter durchzuführen – wenn sie für diese Patient*innen nicht das Richtige ist, ist das auch eine wichtige Erkenntnis der Studie. Die geleisteten Therapiestunden werden Ihnen ungeachtet dessen für die PA (600 Pflichtstunden) anerkannt und Sie erhalten auch dann Ihre anteiligen Auszahlungen sowie die zusätzliche Vergütung.
Was genau bedeutet "zusätzliche Vergütung" und wie ist diese geregelt?
Zusätzlich zu Ihrer regulären Vergütung, die Sie für die Behandlung von Patient*innen im Rahmen der PA am MAPP erhalten (ca. 40 €/Therapiestunde), erhalten Sie als Studientherapeut*in im Projekt eine weitere Vergütung. Sie erhalten eine zusätzliche Vergütung von 750 € je abgeschlossener Virtual Reality-Therapie. Dies wird mit einem zusätzlichen Werksvertrag geregelt. Bei der Übernahme von bis zu vier Patient*innen in der Studie, sind demnach bis zu 3000 € Zusatzvergütung während Ihrer PA möglich.
Exklusive Einblicke in die Virtual Reality bekommen!
Wo? MAPP-Institut, Klausenerstraße 12, Magdeburg