REGULÄRES MASTERSTUDIUM ODER KJP-KOMBINATION?
Welche Studienform ist die Richtige?
Welche Studienform ist die Richtige?
Mit dem regulären Masterstudium bzw. Vollstudium studieren Sie alle Inhalte der Klinischen Psychologie und des Empowerments im Umfang von 120 ECTS auf Masterniveau über wahlweise vier oder fünf Semester. Danach könnten Sie je nach eigenen Vorlieben eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenapprobation (KJP) oder eine Erwachsenenpsychotherapeutenapprobation (PP) in vielen Bundesländern absolvieren.
Mit der KJP-Kombination können Sie eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung an einem anerkannten Psychotherapie-Ausbildungsinstitut mit dem Studium des MEU-Masters in Psychologie zeitgleich kombinieren. Dabei wird die Hälfte des MEU-Studiums erlassen (im Umfang von 60 ECTS) bzw. die Ausbildung auf das Studium angerechnet. Danach hätten Sie zwei wertvolle Abschlüsse (KJP-Approbation und M.Sc. Psychologie). Die KJP-Kombination an der MEU ist jedoch nur möglich für Bachelor-Absolvent*innen von Fächern, in denen der Bachelor bereits für eine KJP-Ausbildung in vielen Bundesländern ausreichen würde. Dies sind typischerweise Bachelor-Abschlüsse in Sozialpädagogik bzw. Sozialer Arbeit und ggfs. weitere pädagogische Abschlüsse. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich in dem jeweiligen Ausbildungsinstitut/Bundesland, in welchem Sie die KJP-Ausbildung starten möchten.
Interessent*innen die einen Bachelor in Psychologie aufweisen, können die KJP-Kombination aus gesetzlichen Gründen nicht wahrnehmen. Ihr Bachelor-Abschluss in Psychologie berechtigt nicht zur KJP-Ausbildung. Sie benötigen ein volles Masterstudium der Psychologie (ohne Anrechnungen), z.B. an der MEU. Dies gilt auch für fachfremde Bachelor, die per se nicht für eine KJP-Ausbildung zulassungsberechtigt sind. Tatsächlich entscheiden sich jedoch auch die Mehrzahl der Interessent*innen mit einem pädagogischen oder sonstigen fachfremden Bachelor-Abschluss (der bereits für eine KJP-Ausbildung qualifizieren würde) dennoch für ein volles Masterstudium an der MEU und nicht für die KJP-Kombination. Warum ist das so und welche Vor- und Nachteile haben die beiden Modelle (KJP-Kombination vs. volles Masterstudium an der MEU, d.h. erst das Studium vollständig absolvieren und dann eine Psychotherapieausbildung)? Wir stellen die zwei Optionen für mögliche Zielgruppen vor.
Wer einen nicht-psychologischen Bachelor hat, der bereits zur KJP-Ausbildung berechtigt, aber mehr Wert auf die Erwachsenentherapieausbildung (PP) legt, sollte das volle Studium an der MEU absolvieren (ohne KJP-Kombination). Prinzipiell kann sofort nach Abschluss des Studiums ein Ausbildungsplatz in der Erwachsenenpsychotherapie belegt werden und die KJP-Abrechnungsgenehmigung bei Bedarf, während der PP-Ausbildung mit recht niedrigen Anforderungen im Vergleich zur Doppelapprobation erlangt werden. Dies erfolgt im Rahmen einer stark verkürzten Zusatzqualifikation.
Wer einen nicht-psychologischen Bachelor hat und mehr Wert auf die KJP-Ausbildung legt und diese sofort zeitgleich mit unserem Studium beginnen möchte, sollte die KJP-Kombination anstreben. Der Weg, die Abrechnungsgenehmigung für Erwachsene zu erlangen, kostet dann aber etwas mehr Zeit als im Vollstudium, da eine zweijährige Zweitapprobation im Anschluss an die KJP-Kombination absolviert werden muss. Dies ist dann möglich, wenn der MEU-Abschluss vorliegt und auch die KJP-Ausbildung abgeschlossen ist. Außerdem ist die zeitgleiche Absolvierung von zwei Ausbildungen (KJP und Psychologie-Master) zeitintensiver als der Weg des Vollstudiums.
Wer einen fachfremden (nicht-Psychologie-Bachelor) hat, der bereits für die KJP-Ausbildung qualifizieren würde, hat die Qual der Wahl. Entweder KJP-Kombination oder volles Masterstudium an der MEU (mit anschließender Approbationsausbildung).